Geburtenfahne Burg

Fahnen für Neugeborene

An sich ist eine Fahnenstange etwas ganz Gewöhnliches. Nicht so beim Burger Schulhaus. Dort werden bei aussergewöhnlichen Anlässen die Schweizer- oder Aargauer-Fahne oder gar beide hochgezogen. Das hat seit Ende der 30er Jahre seinen ganz speziellen Grund.
Wird auf der Burg ein Knabe geboren, wird die Schweizerfahne gehisst, ist es ein Mädchen wird das mit der Aargauerfahne kundgetan. Bei Zwillingen werden beide Fahnen hochgezogen. Um diesen wohl einmaligen Brauch wird Burg weitherum beneidet.

Grosse Schweizerfahne an Fest- und Feiertagen
Auf Initiative des Verkehrs- und Verschönerungsvereins Burg wurde 1909 erstmals auf der Zinne des Schulhauses die grosse Schweizerfahne aufgezogen, die nachts beleuchtet wird und weit im Tale sichtbar ist.

Für frischgebackene Eltern aus Menziken und Burg:

Sollten Sie den Wunsch haben, die Geburt Ihres Neugeborenen mit der Geburtenfahne bekannt zu geben, dürfen Sie dies gerne bei Familie Sommerhalder, Tel. 062 772 26 74 oder info@drogerie-sommerhalder.ch melden.

Die Geschichte der Geburtenfahne

Anlässlich einer ungezwungenen Plauderei im Restaurant Frohsinn in Burg – es war im Frühling 1937- wurde die Anregung gemacht, man möchte auf dem Schulhausplatz, an geeigneter Stelle, einen Fahnenmast errichten, um bei der Augustfeier oder sonstigen festlichen Anlässen eine Fahne hissen zu können, die dem oberen Wynental anzeige, das in Burg etwas los sei.
Da zu dieser Zeit das „Maitannli“ ( Freiheitsbaum ) noch stand, entschloss man sich, dasselbe als Fahnenmast zu verwenden. Bis Ende Juli war es so weit, dass eine Fahne gehisst werden konnte. Frau Burger-Rösli erwartete zu dieser Zeit ein Kind und da sie sich als liebe Mutter und sehr tüchtige Frau bei der Bevölkerung von Burg grosser Sympathie erfreute, machte Arthur Sommerhalder den Vorschlag, bei der Geburt zu Ehren der Mutter und des Kindes die Schweizerfahne zu hissen. Es begab sich, dass am 29. Juli 1937 der Knabe Christian, das letzte der Kinderschar der Familie Burger – Rösli, geboren wurde und die Fahne an dem am Vortage gestellten Stange hochgezogen werden konnte. Mit diesem Akt war nun auch die Geburtenfahne von Burg geboren. Seit dieser Zeit wird jeweils bei einem Knaben die Schweizer-Fahne und bei einem Mädchen die Aargauer-Fahne gehisst. Die Masten mussten jeweils nach einigen Jahren durch neue ersetzt werden. Der vorletzte wurde, da er oben zu wenig abgedeckt worden war, innen morsch und kam bei einem Windsturm zu Fall, ohne grösseren Schaden anzurichten, da im Moment glücklicherweise keine Kinder zugegen waren. Der nächste wurde durch ein Missverständnis zu kurz gewählt. Diese beiden Begebenheiten liessen den Gedanken reifen, einen Fahnenmast aus Metall zu verwenden. Vorerst wurde geplant, auf der Schulhauszinne zwei Masten von ca.
9m Höhe anzubringen. Diese hätten wegen dem Aufstellen der Augustfeier-Anlage abmontierbar sein sollen. Von diesem Projekt wurde Abstand genommen, weil das Hissen zu umständlich geworden wäre. In der Folge ging man an die Projektierung eines 19.5m hohen Mastes aus Anticorodal. Mit einem entsprechenden Plan wurde man bei der Aluminium AG Menziken vorstellig. Diese Firma zeigte Interesse an der Sache und liess an der E.T.H. in Zürich die Stange statisch berechnen; anschliessend wurde uns eine Zeichnung mit den erforderlichen Massen sowie eine Offerte von Fr. 1850.- unterbreitet. An der Generalversammlung vom 30. Mai 1959 wurde nach reichlich benützter Diskussion die Ausführung mit einem Kostenvoranschlag von Fr. 2900.- beschlossen. Der Aluminium AG Menziken wurde der Auftrag für die Lieferung des Mastes erteilt, und es wurden die in Frage stehenden Punkte bereinigt. Anfänglich war vorgesehen, den Mast in einem 160cm tiefen 1qm messenden Betonsockel 150cm tief einzusenken und wie üblich zu verkleiden. Um aber das Auf- und eventuelle Abmontieren zu erleichtert, kann man zu folgender Lösung: In den Betonsockel wird ein 3m langer Differdinger ( Din. 24 ) einbetoniert – 150cm tief- und im oberen Teil wird der Mast mit starken Briden eingespannt. Gegen böswillige Beschädigung wird der Mast bis auf eine Höhe von 150 cm durch ein Drahtgeflecht geschützt. Neben dem Hobeln von zwei Flanach-Kanten und teilweise von Flanach-Innenseiten musste der Differdinger – weil nicht masshaltig – im Steg, soweit sichtbar, aufgeschnitten, warmgepresst und wie der geschweisst werden, Kostenpunkt: Fr. 188.- .

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